
Neu verstehen wir die Passivmitgliedschaft als eine Art Supporter-Mitgliedschaft und sie richtet sich daher auch an Personen, welche selbst keine sportlichen Ambitionen hegen.
Rechte: Das Passivmitglied...
- wird zu ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen (inklusive Essen) eingeladen, ist jedoch nicht stimm- und wahlberechtig.
- wird zu ausgewählten Vereinsanlässen eingeladen, insbesondere solche, welche dem Gesamtverein gewidmet sind. (z.B. Jubiläen, Gesamtvereinsausflüge). Anlässe, welche eher dem aktiven Spielbetrieb zu zuordnen sind, sind den Aktivmitgliedern vorbehalten.
- wird mit den offiziellen Präsentationskleidern des Vereins ausgestattet und kann die Merchandise-Artikel beziehen, beides zu gleichen Konditionen wie Aktivmitglieder. Vereinskleider, welche eher dem Sportbetrieb zu zuordnen sind (z.B. Einspiel-Pullis, Regenjacke) können nur zum Selbstkostenpreis bezogen werden.
- wird über die Vorgänge im Verein auf dem Laufenden gehalten (z.B. via Newsletter). kann immer auf die kommende Generalversammlung wieder aus der Passivmitgliedschaft austreten. Wie bei Aktivmitgliedern wird der Status «Passivmitglied» ohne Widerruf automatisch verlängert.
Pflichten: Das Passivmitglied...
- bezahlt pünktlich den jährlichen Passivmitglieder-Beitrag. Dessen Höhe ist im Anhang 1 der Statuten geregelt.
- unterliegt keiner Pflicht für Helfereinsätze. Helferanfragen werden jedoch durch das Ressort Ressourcen an den Gesamtverein gestellt und somit auch an Passivmitglieder gesendet. Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Vereinsleitung gerne zur Verfügung